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Haftungsausschluss Haftungsausschluss

Allgemeine Vertragsbedingungen NovaSafe

1. Der Besteller bestellt bei der ByteRaider Informatik Est. (im Folgenden: NovaSafe) ein Abonnement für die Datensicherung via Internet bestehend aus Speicherplatz, Software-Nutzung, Protokollierung, und Support zu den umseitigen Bedingungen.

Die reservierte Datenmenge kann bei Bedarf durch den Besteller jederzeit telefonisch oder via E-Mail erhöht werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich im Voraus. Die Laufzeit des Vertrages wurde umseitig definiert. Danach verlängert Sie sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Ende der Laufzeit (Ziffer 4) die schriftliche Kündigung der Vertragsverlängerung bei der Gegenpartei eingeht.

2. Der Besteller ist für die gesamte Laufzeit dieses Vertrages berechtigt, die gegenständlichen Dienstleistungen von NovaSafe zu nutzen. Der Besteller ist berechtigt, die Software innerhalb seiner eigenen Infrastruktur auf beliebig vielen Computern, Servern, Notebooks etc. zu installieren und zu nutzen. Die Anzahl der Datensicherungen bzw. Datenwiederherstellungen wird durch NovaSafe nicht beschränkt.
Der Besteller ist selber dafür verantwortlich, eine geeignete Infrastruktur bereitzustellen (Computer, Server, passende Internet-Anbindung, etc.). Sollte diese nicht vorhanden sein oder nicht genügen, muss dies der Besteller auf eigene Kosten besorgen bzw. anpassen. Es werden folgende Mindestanforderungen empfohlen: a) Windows 95 / 98 / Me / NT / 2000 / XP / 2003 / Vista oder Linux ab Kernel 2.2 oder Solaris ab 2.0  oder Mac OS ab 10.2 oder NetWare ab 5.1 oder irgendein Betriebssystem mit Java2 Runtime Environment ab 1.3.1, eine Internetverbindung mit offenen Ports 80 und 443, 150MB freien Festplattenspeicherplatz, mind. 256 MB Arbeitsspeicher.
Gleichzeitig verpflichtet er sich, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, Verschlüsselungscode) an einem sicheren Ort aufzubewahren. Es ist dem Besteller bewusst, dass ohne den Verschlüsselungscode seine Daten nicht wieder herstellbar sind. Zusätzlich verpflichtet sich der Besteller, dass er die übermittelten Sicherungsprotokolle liest und im Fehlerfalle den Fehler behebt bzw. mit NovaSafe Kontakt aufnimmt, um das Problem zu beheben.
Für die Richtigkeit der Einstellungen der Datensicherung ist der Besteller selbst verantwortlich (z.B. Wahl der zu sichernden Daten, Sicherungsintervalle, Rückhaltebereiche für gelöschte Daten, etc.), NovaSafe bzw. dessen beauftragte Personen nehmen Konfigurationen nur nach Weisung des Bestellers vor. Desweiteren prüft der Besteller regelmässig die Wiederherstellung der Daten mit anschliessender Funktionsprüfung.
Der Besteller bestätigt, keine rechtswidrigen Informationen (z.B. Gewaltdarstellungen, Pornografie, Aufrufe zu Gewalt oder Straftaten, Persönlichkeitsverletzungen, etc.) mittels dieser Dienstleistung zu übertragen bzw. zu sichern.

3. NovaSafe verpflichtet sich, dem Besteller folgende Leistungen entgeltlich (gem. umseitiger Abmachung) zur Verfügung zu stellen: a) Computersoftware für die Datensicherung und Wiederherstellung seiner Daten, b) Speicherplatz auf den NovaSafe-Servern gemäss umseitiger Angabe in geschützten Rechenzentren, c) Protokollierung der Datensicherung mit Bericht via E-Mail mit Angabe über den benutzten sowie den reservierten Speicherplatz. NovaSafe stellt dafür im Rahmen dieses Vertrages ihre Infrastruktur (Hard- und Software, Internetanbindung) in genügender Quantität und Qualität für die Speicherung und den Abruf von Daten bereit. Zusätzlich stellt NovaSafe einen technischen Support zur Verfügung, der während den normalen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 17:00) telefonisch, mindestens jedoch via E-Mail, erreichbar ist.
NovaSafe verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig über Betriebsunterbrüche zu informieren, die zwecks Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Updates, Speicherausbau, etc. notwendig sind. NovaSafe bemüht sich, Betriebsunterbrüche soweit möglich zu unterbinden.
Darüber hinaus steht es NovaSafe frei, die einmaligen Arbeiten (gem. „Einmalige Gebühren“) an einen Dritten Beauftragen zu übertragen.

4. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Freischaltung des NovaSafe-Benutzerkontos des Bestellers auf den NovaSafe-Servern. Der Besteller wird schriftlich über diese Freischaltung informiert. Es steht dann im freien Ermessen des Bestellers, ob und ab wann er die NovaSafe-Dienstleistung nutzt, was jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Laufzeit dieses Vertrages hat. Nach Ablauf der Laufzeit bzw. der Verlängerung hat NovaSafe jederzeit das Recht, alle Daten des Bestellers auf den NovaSafe-Servern unwiderruflich zu löschen.

5. NovaSafe kann keine Garantie für die Erreichbarkeit der NovaSafe-Server via Internet geben, da NovaSafe kein Vertragsverhältnis mit allen zwischen dem Besteller und NovaSafe bestehenden Internet-Providern hat. NovaSafe ist aber bemüht, ihre Infrastruktur so zu betreiben, dass eine hohe Erreichbarkeit ermöglicht wird. Für die Konfiguration, Nutzung und Prüfung der Dienstleistung ist der Besteller selber verantwortlich.
NovaSafe ist bemüht, ihre Software und Hardwareinfrastruktur in fehlerfreier Qualität zur Verfügung zu stellen und auch Redundanzen in der Datenspeicherung einzubauen. Es ist technisch jedoch nicht lösbar, eine zu jedem Zeitpunkt und in jeder Konfiguration 100% funktionierende Datensicherungsdienstleistung zu erbringen, da viele externe Faktoren mitspielen (z.B. technische Infrastruktur des Bestellers oder der Internetleitungen). NovaSafe garantiert jedoch die grundsätzliche Funktionalität der Dienstleistung. NovaSafe haftet nicht für Forderungen und Schäden, welche den Kunden entstehen, sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit durch NovaSafe entstanden ist. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet NovaSafe in keinem Falle. In jedem Falle wird der Haftungsbetrag auf die Summe aller dem Besteller bis zum Schadensereignis verrechneten NovaSafe-Dienstleistungen beschränkt.

6. Der für NovaSafe zu bezahlende Preis umfasst sämtliche Kosten für die Nutzung von NovaSafe (Ziffer 3). Darüber hinaus gehende Dienstleistungen werden gesondert nach Aufwand verrechnet (z.B. Installation, Vor-Ort-Unterstützung beim Besteller, Lieferung der Daten auf einem externen Datenträger wie z.B. DVD, USB-Festplatte, etc.). Sofern nicht anders angegeben ist die Mehrwertsteuer im vereinbarten Preis nicht enthalten und wird separat ausgewiesen.
Der Besteller verpflichtet sich, die Rechnungen innert der auf den Rechnungen genannten Frist, spätestens jedoch 30 Tage nach Ausstellung ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Es steht NovaSafe frei, Vorauszahlungen zu verlangen und / oder mit der Freigabe des Benutzerkontos bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zu warten bzw. zu unterbrechen. Falls ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, kann NovaSafe die fälligen Beträge in der zweiten Hälfte der Zahlungsfrist direkt bei der Bank des Kunden einfordern. Im Falle der Zwangsvollstreckung hat NovaSafe das Recht, sämtliche noch anfallenden Gebühren bis zum Ende der Laufzeit zu berechnen. Mahnungen werden mit CHF 50.00 bzw. EUR 30.00 verrechnet. Kosten für Betreibungen inklusive damit zusammenhängende Kosten Dritter (z.B. Inkassobüro) gehen zu Lasten des Bestellers. Der Aussendienstmitarbeiter von NovaSafe ist nicht inkassoberechtigt.

7. Die Bestellung ist nicht befristet. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und endet mit dem Ablauf der Laufzeit (Ziffer 4) bzw. deren Verlängerung. Bei Insolvenz einer Partei kann die Gegenpartei den Vertrag jederzeit entschädigungslos auflösen. Der Besteller ist zudem berechtigt, bei nachgewiesener definitiver Einstellung seiner geschäftlichen Tätigkeit und Firmenauflösung – jedoch nicht bei Rechtsnachfolge wie Fusion, Übernahme von Aktiven und Passiven, Erbfolge etc. oder Namensänderung – den Vertrag per Einschreiben zu annullieren. In diesem Fall hat er bis zum Eingang der Annullierung den vollen und für die Restlaufdauer 50% der Gebühren zu bezahlen. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Gebühren durch NovaSafe findet jedoch in keinem Falle statt.

8. NovaSafe gibt die Kundendaten (Name, Adresse) an keine Drittpersonen weiter. Davon ausgeschlossen sind jedoch beauftragten Dritten für die Grundinstallation sowie die Datenweitergabe an die Schufa, Creditreform oder ähnliche Unternehmen zum Zwecke der Bonitätsauskunft sowie dem allfälligen Inkasso bei Zahlungsverzug. Der Kunde ist damit einverstanden, dass NovaSafe die Kundendaten für eigene Marketingzwecke nutzen darf. Des Weiteren werden die gesicherten Daten (Backup) nur auf Servern gesichert, welche durch NovaSafe selber betreut werden. Es steht NovaSafe jedoch frei, Server in externen Räumen aufzustellen, sofern dies zertifizierte Rechenzentren sind.
NovaSafe behandelt sämtliche Daten und Informationen höchst vertraulich und unterstellt sich und deren Mitarbeiter freiwillig einer vollständigen Geheimhaltungspflicht, welche auch über die Vertragslaufzeit hinaus gilt. Sämtliche Sicherungsdaten des Kunden werden nur verschlüsselt auf den NovaSafe-Servern gespeichert.

9. Dieser schriftliche Vertrag enthält alle Abreden der Parteien. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages irgendwelcher Art bedürfen zu ihrer Gültigkeit zwingend der Schriftform, was für die Schriftformklausel selbst auch gilt. Zusicherungen, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Ziel des Vertrages am Nächsten kommt.

10. Die unterzeichnende Person bestätigt, sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages gelesen und gebilligt zu haben. Des Weiteren bestätigt sie, den Besteller rechtsgültig vertreten zu können. Der vollmachtslose Vertreter verpflichtet sich, den vollen Preis inkl. MwSt zu bezahlen. Es gilt auch in diesem Fall der Gerichtsstand gemäss nachfolgender Ziffer 11.

11. Auf den Vertrag ist Liechtensteiner Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz. Es steht NovaSafe jedoch frei, jedes andere zuständige Gericht insbesondere das Gericht am Wohnsitz/Sitz der Gegenpartei anzurufen.

ByteRaider Informatik Est., Industriestrasse 781, FL-9492 Eschen
Tel. +423 370 2256, Fax +423 370 2257, info@novasafe.li, www.novasafe.li


 

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