Allgemeine Vertragsbedingungen NovaSafe
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1. Der Besteller bestellt bei der ByteRaider Informatik Est. (im Folgenden: NovaSafe) ein Abonnement für die Datensicherung via Internet bestehend aus Speicherplatz, Software-Nutzung, Protokollierung, und Support zu den umseitigen Bedingungen. Die reservierte Datenmenge kann bei Bedarf durch den Besteller jederzeit telefonisch oder via E-Mail erhöht werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich im Voraus. Die Laufzeit des Vertrages wurde umseitig definiert. Danach verlängert Sie sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Ende der Laufzeit (Ziffer 4) die schriftliche Kündigung der Vertragsverlängerung bei der Gegenpartei eingeht. 2. Der Besteller ist für die gesamte Laufzeit dieses Vertrages berechtigt, die gegenständlichen Dienstleistungen von NovaSafe zu nutzen. Der Besteller ist berechtigt, die Software innerhalb seiner eigenen Infrastruktur auf beliebig vielen Computern, Servern, Notebooks etc. zu installieren und zu nutzen. Die Anzahl der Datensicherungen bzw. Datenwiederherstellungen wird durch NovaSafe nicht beschränkt. 3. NovaSafe verpflichtet sich, dem Besteller folgende Leistungen entgeltlich (gem. umseitiger Abmachung) zur Verfügung zu stellen: a) Computersoftware für die Datensicherung und Wiederherstellung seiner Daten, b) Speicherplatz auf den NovaSafe-Servern gemäss umseitiger Angabe in geschützten Rechenzentren, c) Protokollierung der Datensicherung mit Bericht via E-Mail mit Angabe über den benutzten sowie den reservierten Speicherplatz. NovaSafe stellt dafür im Rahmen dieses Vertrages ihre Infrastruktur (Hard- und Software, Internetanbindung) in genügender Quantität und Qualität für die Speicherung und den Abruf von Daten bereit. Zusätzlich stellt NovaSafe einen technischen Support zur Verfügung, der während den normalen Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 17:00) telefonisch, mindestens jedoch via E-Mail, erreichbar ist. 4. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Freischaltung des NovaSafe-Benutzerkontos des Bestellers auf den NovaSafe-Servern. Der Besteller wird schriftlich über diese Freischaltung informiert. Es steht dann im freien Ermessen des Bestellers, ob und ab wann er die NovaSafe-Dienstleistung nutzt, was jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Laufzeit dieses Vertrages hat. Nach Ablauf der Laufzeit bzw. der Verlängerung hat NovaSafe jederzeit das Recht, alle Daten des Bestellers auf den NovaSafe-Servern unwiderruflich zu löschen. 5. NovaSafe kann keine Garantie für die Erreichbarkeit der NovaSafe-Server via Internet geben, da NovaSafe kein Vertragsverhältnis mit allen zwischen dem Besteller und NovaSafe bestehenden Internet-Providern hat. NovaSafe ist aber bemüht, ihre Infrastruktur so zu betreiben, dass eine hohe Erreichbarkeit ermöglicht wird. Für die Konfiguration, Nutzung und Prüfung der Dienstleistung ist der Besteller selber verantwortlich. 6. Der für NovaSafe zu bezahlende Preis umfasst sämtliche Kosten für die Nutzung von NovaSafe (Ziffer 3). Darüber hinaus gehende Dienstleistungen werden gesondert nach Aufwand verrechnet (z.B. Installation, Vor-Ort-Unterstützung beim Besteller, Lieferung der Daten auf einem externen Datenträger wie z.B. DVD, USB-Festplatte, etc.). Sofern nicht anders angegeben ist die Mehrwertsteuer im vereinbarten Preis nicht enthalten und wird separat ausgewiesen. 7. Die Bestellung ist nicht befristet. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und endet mit dem Ablauf der Laufzeit (Ziffer 4) bzw. deren Verlängerung. Bei Insolvenz einer Partei kann die Gegenpartei den Vertrag jederzeit entschädigungslos auflösen. Der Besteller ist zudem berechtigt, bei nachgewiesener definitiver Einstellung seiner geschäftlichen Tätigkeit und Firmenauflösung – jedoch nicht bei Rechtsnachfolge wie Fusion, Übernahme von Aktiven und Passiven, Erbfolge etc. oder Namensänderung – den Vertrag per Einschreiben zu annullieren. In diesem Fall hat er bis zum Eingang der Annullierung den vollen und für die Restlaufdauer 50% der Gebühren zu bezahlen. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Gebühren durch NovaSafe findet jedoch in keinem Falle statt. 8. NovaSafe gibt die Kundendaten (Name, Adresse) an keine Drittpersonen weiter. Davon ausgeschlossen sind jedoch beauftragten Dritten für die Grundinstallation sowie die Datenweitergabe an die Schufa, Creditreform oder ähnliche Unternehmen zum Zwecke der Bonitätsauskunft sowie dem allfälligen Inkasso bei Zahlungsverzug. Der Kunde ist damit einverstanden, dass NovaSafe die Kundendaten für eigene Marketingzwecke nutzen darf. Des Weiteren werden die gesicherten Daten (Backup) nur auf Servern gesichert, welche durch NovaSafe selber betreut werden. Es steht NovaSafe jedoch frei, Server in externen Räumen aufzustellen, sofern dies zertifizierte Rechenzentren sind. 9. Dieser schriftliche Vertrag enthält alle Abreden der Parteien. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages irgendwelcher Art bedürfen zu ihrer Gültigkeit zwingend der Schriftform, was für die Schriftformklausel selbst auch gilt. Zusicherungen, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Ziel des Vertrages am Nächsten kommt. 10. Die unterzeichnende Person bestätigt, sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages gelesen und gebilligt zu haben. Des Weiteren bestätigt sie, den Besteller rechtsgültig vertreten zu können. Der vollmachtslose Vertreter verpflichtet sich, den vollen Preis inkl. MwSt zu bezahlen. Es gilt auch in diesem Fall der Gerichtsstand gemäss nachfolgender Ziffer 11. 11. Auf den Vertrag ist Liechtensteiner Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz. Es steht NovaSafe jedoch frei, jedes andere zuständige Gericht insbesondere das Gericht am Wohnsitz/Sitz der Gegenpartei anzurufen. ByteRaider Informatik Est., Industriestrasse 781, FL-9492 Eschen |